Gemäß den Landesbauordnungen der einzelnen Länder muss im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis zur Einhaltung der schallschutztechnischen Anforderungen erbracht werden. Die Mindestanforderungen der Bauteile ergeben sich aus der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau". Ein weiteres Regelwerk ist die VDI-Richtlinie 4100, welche den aktuellen Stand der Technik wiedergibt.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen
- Luftschallschutz
- von Raum zu Raum
- von Außen zum Rauminneren hin
- Trittschallschutz innerhalb des Gebäudes
Wir unterstützen Sie bereits bei der Planung und beraten Sie Schritt für Schritt bei der Entwicklung Ihres Gebäudes. Unser Ziel ist es Ihre Wünsche und Anregungen mit den geltenden Normen in Verbindung zu bringen um für Ihr Projekt das optimale Ergebnis zu erzielen.
Die gesetzliche Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energiebedarf eines Gebäudes vor. Daher müssen Wohn- und Betriebsgebäude wärmeschutztechnisch untersucht werden. Hierbei wird in winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz unterschieden.
Winterlicher Wärmeschutz
Beim winterlichen Wärmeschutz geht es darum, dass die Oberflächen der Innenbauteile eine hohe Temperatur aufweisen um damit Oberflächen-kondensat und Schimmelwachstum bei einem üblichen Raumklima auszuschließen.
Sommerlicher Wärmeschutz
Durch den sommerlichen Wärmeschutz wird die, durch die Sonneneinstrahlung verursachte, Aufheizung von Räumen so weit begrenzt, dass ein angenehmes Raumklima erhalten bleibt.
Wir erstellen gerne für Sie die erforderlichen Wärmeschutznachweise sowie die Nachweise für die Energieeinsparverordnung im Zuge der Baugenehmigung. Für Wohngebäude sind dies die Nachweise für den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und den Transmissionswärmeverlust (Ht).
Mittelstraße 4
56414 Obererbach
Ste.-Foy-Straße 14
65549 Limburg
Tel.: +49 (0) 6435 / 300 20
Fax: +49 (0) 6435 / 300 222
info@bic-brandschutz.de
Sachverständigenbüro
Am Platzl 24
94315 Straubing
Mobil: +49 (0) 1743301400
info@sa-buero.de