Feuerwehrpläne dienen als Hilfestellung für die Feuerwehr und enthalten Aussagen über die im Gebäude befindlichen brandschutztechnischen Anlagen, gefährliche Bereiche, Angriffswege und vieles mehr. Aufbauend auf unseren Brandschutzkonzepten erstellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Feuerwehrpläne für Ihr Objekt. Natürlich ist es auch jederzeit möglich Feuerwehrpläne ohne ein vorheriges Brandschutzkonzept zu erstellen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Eine Brandschutzordnung besteht aus insgesamt drei Teilen. Nicht für jedes Gebäude werden zwingend alle Teile erforderlich. Hier eine kurze Erläuterung der einzelnen Teile:
Dieser Teil ist zum Aushang bestimmt und richtet sich an alle Personen, die sich in der bauliche Anlage aufhalten wie z.B. Bewohner, Beschäftigte und Besucher.
Der Teil B richtet sich an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten. Sie wird ebenfalls als Aushang (ggf. in Kombination mit Teil A) ausgehängt und zusätzlich den Beschäftigten gegen Unterschrift ausgehändigt.
Dieser Teil richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheits-ingenieure oder Personen mit anderen Ordnungsfunktionen. Im Teil C sollen Festlegungen über die Brandverhütung, Alarmierung, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere und Sachwerte, Löschmaßnahmen und Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr enthalten sein.
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