entrauchungsberechnung


Ein Nachweis der wirksamen Rauchableitung ist für ein Gebäude unabdingbar. Während beim typischen Wohnungsbau generell vorausgesetzt wird, dass mit den vorhandenen Fenstern eine wirksame Lüftung und Entrauchung möglich ist, stellt sich dies bei Sonderbauten und architektonisch komplexen Gebäuden differenzierter dar. Viele Sonderbauvorschriften geben selbst Maßnahmen zur notwendigen Rauchableitung vor. Ist dies nicht der Fall, oder soll von diesen Vorgaben abgewichen werden kann bei der Konzepterstellung auf zwei Möglichkeiten zurückgegriffen werden:

 

1) Ein Nachweis der Entrauchung nach DIN 18 232 Teil 1 bis 5 "Rauch- und Wärmefreihaltung"

2) Eine Entrauchungssimulation

 

Ziel dieser beiden Methoden ist es, eine raucharme Schicht nachzuweisen, welche zur Sicherstellung der Rettungswege erforderlich ist. Die Berechnungen nach DIN 18 232 beruhen dabei auf Normbrandversuchen und eignen sich für einfache Raumgeometrien. Bei komplexeren Raumgeometrien, wie zum Beispiel mehrstöckigen Atrien mit offenen Gängen, wird in der Regel eine Entrauchungssimulation angestrebt, da diese auf die dort vorhandenen Brandlasten und Geometrien angepasst werden kann und somit ein detailgetreues Ergebnis liefert. 

Die Berechnungen nach DIN 18 232 beruhen dabei auf Normbrandversuchen und eignen sich für einfache Raumgeometrien. Bei komplexeren Raumgeometrien, wie zum Beispiel mehrstöckigen Atrien mit offenen Gängen, wird in der Regel eine Entrauchungssimulation angestrebt, da diese auf die dort vorhandenen Brandlasten und Geometrien angepasst werden kann und somit ein detailgetreues Ergebnis liefert. 

Auszug aus einer Entrauchungssimulation mit FDS - Bildquelle: Feuertrutz


Bei dem nachfolgenden Beispiel-Video wurde ein Brand mit ca. 96 kWh (gehobene Büroausstattung) in einem komplexen Raumkonstrukt simuliert. Die sicherheitstechnischen Anlagen wurden so eingestellt, dass die Rauchabzüge sowie die Zuluftöffnungen mit Auslösung des Rauchwarnmelders öffnen. Mit dieser Simulation konnte nachgewiesen werden, dass eine raucharme Schicht von 2,50 m gehalten werden kann und somit keine mechanische Entrauchungsanlage erforderlich wird.